Die Angebote sind von den gesetzlichen Krankenkassen nach §§ 20,20a SGB V als Prävention zertifiziert und anerkannt.
Somit können die Maßnahmen von Arbeitgebern als Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG steuerlich geltend gemacht werden!
Erfolgreiche Unternehmen wissen, wie wichtig die Gesundheit der Mitarbeiter für ihren Betrieb ist. Betriebliche Gesundheitsförderung steigert nicht nur das Wohlbefinden, sondern erwiesenermaßen auch die Leistungsfähigkeit, Produktivität und Ausgeglichenheit der Mitarbeiter und ist deshalb ein wichtiger Bestandteil moderner Unternehmensstrategie. Betriebliche Angebote in diesem Bereich können ein Qualitätsmerkmal sein, um Fachkräfte an das Unternehmen zu binden.
Top@JOB Ergonomie und Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein Programm mit mehreren Modulen, die einzeln oder kombiniert gebucht werden können, um mehr Gesundheit und Wohlbefinden in Ihren Betrieb zu bringen.
Gerne komme ich zu Ihnen in den Betrieb und biete Ihren Mitarbeitern eine auf den jeweiligen Gesundheitszustand abgestimmte, individuelle ergonomische Beratung an. Oder Sie nehmen zusammen mit Ihren Mitarbeitern an einer Rückenschule oder Nackenschule teil.
Aufklärung und Information ist ein weiterer Aspekt um Ihre Mitarbeiter zu mehr Gesundheitsbewusstsein zu motivieren. Abgestimmt auf Ihr Mitarbeiterpotential können Vorträge oder Schulungen durchgeführt werden.
Mit Top@Job wecken Sie das Gesundheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter und erhalten langfristig ihre Gesundheit. Auch die Ressourcen älterer Mitarbeiter werden gefördert und erhalten. Wenn Sie Betriebliche Gesundheitsförderung in Ihrem Betrieb etablieren wollen, ist es möglich, gemeinsam ein Konzept hierfür zu entwickeln. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung oder schicke Ihnen meine Akquise zu.